Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Geburt eines Kindes bringt viele Änderungen mit sich, auch in der Krankenversicherung. Bei Eltern, die privat versichert sind, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Verdient ein Elternteil mehr als der andere und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen. Es lohnt sich, den Tarif mit den besten Leistungen für Kinder zu wählen, um die optimale Absicherung zu gewährleisten. Denken Sie an die Fristen und Regelungen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Und nun zur Bürokratie...
Es gibt wohl kaum ein Ereignis im Leben, das alles so sehr auf den Kopf stellt wie die Geburt eines Kindes. Plötzlich dreht sich die Welt um Schlafmangel, Windelgrößen, das erste Lächeln und die Frage, wie man einen Kinderwagen fachgerecht zusammenklappt, ohne sich die Finger einzuklemmen. Doch zwischen all den emotionalen und praktischen Meilensteinen wartet ein Thema auf Sie, das zwar weniger niedlich ist, aber für die Zukunft Ihres Kindes eine enorme Rolle spielt: die Krankenversicherung.
Wenn Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder gut verdienender Angestellter in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung. Wo und wie wird das Kind versichert? Anders als im gesetzlichen System gibt es hier keine automatische Beitragsfreiheit für den Nachwuchs. Doch keine Sorge: Die Absicherung Ihres Kindes in der PKV bietet herausragende Vorteile und ist oft viel unkomplizierter und günstiger, als viele Eltern anfangs befürchten.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, welche Regeln gelten, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen und warum Ihr Baby in der PKV einen echten VIP-Status genießen kann.
Die Grundregel: Wo muss das Kind versichert werden?
Die Frage, ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert wird, ist kein Wunschkonzert, sondern unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Maßgeblich sind dabei der Trauschein und das Einkommen der Eltern.
Szenario 1: Beide Elternteile sind privat versichert
Wenn Sie und Ihr Partner beide in der PKV versichert sind, ist die Sache denkbar einfach: Auch Ihr Kind muss privat versichert werden. Eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist in diesem Fall ausgeschlossen. Sie haben jedoch die freie Wahl, bei welchem Ihrer beiden Versicherer Sie das Kind anmelden möchten. Meist empfiehlt es sich, den Tarif zu wählen, der die besseren Leistungen für Kinder bietet.
Szenario 2: Ein Elternteil ist privat, der andere gesetzlich versichert
Hier wird es für viele Eltern unübersichtlich. Wenn Sie verheiratet sind und ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist, entscheidet das Einkommen darüber, wo das Kind versichert werden kann oder muss. Wenn Sie sich genauer dafür interessieren, wie funktioniert die Familienversicherung in der PKV?, ist folgende Regel entscheidend: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen zudem über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze, aktuell rund 69.300 Euro im Jahr), ist eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der GKV ausgeschlossen. Das Kind muss dann entweder freiwillig gesetzlich (gegen eigenen Beitrag) oder privat versichert werden.
Sind Sie hingegen nicht verheiratet, kann das Kind in der Regel problemlos und beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, unabhängig davon, wie viel der privat versicherte Partner verdient. Dennoch entscheiden sich viele unverheiratete Paare bewusst für die PKV ihres Kindes, um ihm von Geburt an die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Wann sollten Sie handeln?
- Sie erwarten in den nächsten Monaten ein Kind und sind selbst privat versichert.
- Sie und Ihr Ehepartner sind beide in der privaten Krankenversicherung.
- Sie sind privat versichert, verdienen mehr als 69.300 Euro im Jahr und Ihr Partner ist gesetzlich versichert.
- Ihr Kind wurde in den letzten Wochen geboren und ist noch nicht bei einer Krankenversicherung angemeldet.
- Sie wollen die strenge Zweimonatsfrist für die Aufnahme Ihres Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung auf keinen Fall verpassen.
→ Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.
Die Neugeborenennachversicherung: Der VIP-Pass für Ihr Baby
Kommen wir zu einer der wichtigsten und beruhigendsten Regelungen in der gesamten Versicherungswelt: der Neugeborenennachversicherung. Wenn Sie selbst bereits in der PKV versichert sind, hat Ihr Neugeborenes das Recht, ohne jegliche Gesundheitsprüfung in Ihren Vertrag aufgenommen zu werden.
Warum ist das so revolutionär? Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt leider mit einer angeborenen Erkrankung, einer Fehlbildung oder als Frühchen zur Welt. Bei einem normalen Versicherungsantrag würde die Gesellschaft das Risiko prüfen. Im schlimmsten Fall würde das Kind abgelehnt werden, oder Sie müssten hohe Risikozuschläge zahlen. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, ist die Bedeutung von Gesundheitsfragen bei PKV-Anträgen ein zentrales Thema. Bei der Neugeborenennachversicherung entfällt diese Prüfung jedoch komplett. Die Versicherung muss Ihr Kind annehmen, zu exakt denselben Bedingungen wie ein kerngesundes Baby. Das ist der sogenannte Kontrahierungszwang.
Zwei entscheidende Bedingungen für den VIP-Pass
Damit dieser Mechanismus reibungslos greift, müssen jedoch zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
- Die Vorversicherungszeit: Der Elternteil, über den das Kind versichert werden soll, muss am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten in genau diesem Tarif bei der Versicherungsgesellschaft versichert sein.
- Die Zwei-Monats-Frist: Sie haben exakt zwei Monate nach der Geburt Zeit, die Versicherung über den Nachwuchs zu informieren und die Anmeldung vorzunehmen. Verpassen Sie diese Frist auch nur um einen Tag, verfällt das Recht auf die Annahme ohne Gesundheitsprüfung. Die Versicherung wird dann Gesundheitsfragen stellen, was bei eventuellen Komplikationen nach der Geburt zu Problemen führen kann.
Ein wichtiger Hinweis: Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Haben Sie beispielsweise einen Tarif mit Zweibettzimmer im Krankenhaus vereinbart, können Sie für das Baby nicht einfach das Einbettzimmer hinzubuchen, ohne dass dafür Gesundheitsfragen fällig werden. Das Kind erbt sozusagen Ihren tariflichen Status.
Was kostet der Nachwuchs in der privaten Krankenversicherung?
Ein häufiges Vorurteil lautet: "Kinder in der PKV sind unbezahlbar." Das ist schlichtweg falsch. Tatsächlich sind die Beiträge für Kinder und Jugendliche in der privaten Krankenversicherung oft erstaunlich günstig. Rechnen Sie je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang mit einem monatlichen Beitrag zwischen 150 und 250 Euro.
Warum sind Kinder so günstig? Der Hauptgrund liegt in der Kalkulation der Beiträge. Erwachsene zahlen in der PKV nicht nur für ihre aktuellen Behandlungskosten, sondern sparen gleichzeitig einen Puffer für das Alter an. Wenn Sie im Detail verstehen möchten, wie das funktioniert, hilft ein Blick darauf, wie Private Krankenversicherung: Altersrückstellungen erklärt werden. Bei Kindern und Jugendlichen (in der Regel bis zum 21. Lebensjahr) entfällt die Bildung dieser Altersrückstellungen komplett. Sie zahlen quasi nur das reine Risiko der aktuellen Gesundheitskosten.
Der Arbeitgeberzuschuss hilft mit
Wenn Sie als Angestellter privat versichert sind, gibt es noch eine weitere gute Nachricht: Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre familienangehörigen Kinder. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags plus die Hälfte des Beitrags für Ihr Kind, maximal jedoch bis zum gesetzlichen Höchstzuschuss. Da viele privat versicherte Angestellte diesen Höchstbetrag mit ihrem eigenen Beitrag noch nicht voll ausschöpfen, übernimmt der Arbeitgeber oft einen erheblichen Teil der Kosten für das Kind. Für Selbstständige entfällt dieser Zuschuss naturgemäß, weshalb hier die Beiträge für das Kind komplett aus eigener Tasche (bzw. aus den Firmengewinnen) getragen werden müssen, sie sind jedoch steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Leistungen, die für Kinder wirklich zählen
Wenn Sie Ihr Kind privat versichern, tun Sie das in erster Linie, um ihm die beste medizinische Versorgung zu garantieren. Doch welche Leistungen sind im Kindesalter besonders wichtig? Ein guter PKV-Tarif für Ihr Kind sollte in folgenden Bereichen glänzen:
1. Rooming-in: Gemeinsam im Krankenhaus
Niemand möchte sein krankes Baby oder Kleinkind nachts allein im Krankenhaus lassen. Die Möglichkeit, als Elternteil mit im Patientenzimmer auf einer Liege oder in einem Gästebett zu übernachten, nennt man "Rooming-in". Gute private Tarife übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, oft bis das Kind das 10. oder sogar 14. Lebensjahr erreicht hat. Das gibt nicht nur dem Kind Sicherheit, sondern schont auch die Nerven der Eltern enorm.
2. Kieferorthopädie: Wenn die Zähne aus der Reihe tanzen
Statistisch gesehen braucht fast jedes zweite Kind im Laufe seines Lebens eine Zahnspange. Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können schnell in die Tausende gehen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt hier nur bei starken Fehlstellungen (Kieferindikationsgruppen 3 bis 5) und übernimmt oft nur die Basisversorgung. Innovative und schonende Methoden (wie unsichtbare Schienen oder spezielle Brackets) müssen Eltern selbst zahlen. Ein hochwertiger PKV-Tarif leistet hingegen oft schon bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) und übernimmt einen Großteil der Kosten für moderne, komfortable Behandlungsmethoden. Hier zeigt sich oft, ob PKV und Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung bilden oder ob der Haupttarif bereits stark genug ist.
3. Alternative Heilmethoden und Spezialisten
Gerade bei Kindern setzen viele Eltern gerne auf sanfte Medizin, bevor die chemische Keule geschwungen wird. Die Kosten für Heilpraktiker, Osteopathie oder homöopathische Behandlungen werden von leistungsstarken PKV-Tarifen in der Regel zu hohen Prozentsätzen erstattet. Zudem haben Sie die freie Arztwahl. Wenn Ihr Kind ein spezielles gesundheitliches Problem hat, können Sie direkt den absoluten Experten auf diesem Gebiet aufsuchen, ohne vorher monatelang auf eine Überweisung oder einen Termin warten zu müssen.
Sollten Sie jetzt konkret handeln?
- Sie schieben die formelle Beantragung der Neugeborenennachversicherung weiter auf und riskieren damit den unwiderruflichen Verlust der Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.
- Sie haben die bestehenden PKV-Tarife beider Elternteile noch nicht detailliert gegenübergestellt, wodurch Sie Ihrem Kind wertvolle Mehrleistungen vorenthalten.
- Sie haben noch nicht geprüft, ob Ihr eigener Vertrag wichtige kinderspezifische Leistungen wie Rooming-in oder umfassende Kieferorthopädie abdeckt, was später zu hohen Eigenanteilen führen kann.
- Sie verzichten bisher auf eine strategische Beitragsplanung und lassen mögliche finanzielle Entlastungen wie den Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung Ihres Kindes ungenutzt.
→ Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor wichtige Fristen verstreichen und Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
4. Sehhilfen und Logopädie
Kinder wachsen schnell, und mit ihnen ändern sich oft auch die Bedürfnisse. Braucht das Kind eine Brille, erstatten gute Tarife regelmäßig (z.B. alle ein bis zwei Jahre oder bei einer Veränderung der Dioptrien-Zahl) großzügige Beträge für Gestelle und Gläser. Auch bei Heilmitteln wie Logopädie (Sprachtherapie) oder Ergotherapie zeigen sich private Tarife meist deutlich großzügiger und unbürokratischer als das gesetzliche System, wo Ärzte oft an strenge Budgets gebunden sind.
Adoption und ältere Kinder in die PKV holen
Die komfortable Neugeborenennachversicherung gilt, wie der Name schon sagt, nur für Neugeborene. Was passiert aber, wenn Sie ein Kind adoptieren oder Ihr bereits älteres Kind aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung holen möchten?
Bei einer Adoption gibt es in der PKV ebenfalls Erleichterungen, jedoch sind diese an strengere Bedingungen geknüpft als bei leiblichen Neugeborenen. Oft gelten Wartezeiten, oder es dürfen Risikozuschläge erhoben werden, die jedoch gesetzlich gedeckelt sind. Informieren Sie sich hier unbedingt im Vorfeld der Adoption über die genauen Bedingungen Ihres Versicherers.
Möchten Sie ein älteres Kind, das bisher gesetzlich versichert war, in Ihre PKV ummelden (beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenze überschritten haben und nun beide Elternteile privat versichert sind), findet eine ganz normale Gesundheitsprüfung statt. Der Versicherer fragt die Krankenakte der letzten Jahre ab. Leidet das Kind an chronischen Erkrankungen, Allergien oder läuft aktuell eine ärztliche Behandlung, kann die Versicherung Risikozuschläge verlangen oder den Antrag sogar ablehnen. Daher gilt: Wenn ein Wechsel geplant ist, sollte dieser idealerweise in einer Phase vollkommener Gesundheit stattfinden.
Wenn das Kind älter wird: Ausbildung und Studium
Kinder bleiben nicht ewig klein. Irgendwann steht der Schulabschluss an, gefolgt von einer Ausbildung oder einem Studium. Wie geht es dann mit der privaten Krankenversicherung weiter?
Beginnt Ihr Kind eine klassische, betriebliche Ausbildung und verdient ein eigenes Gehalt, tritt in der Regel sofort die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Das Kind wird dann Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl. Die private Krankenversicherung kann dann beendet oder, was sehr zu empfehlen ist, in eine sogenannte Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Damit sichert sich Ihr Kind den aktuellen, gesunden Gesundheitszustand für eine spätere Rückkehr in die PKV.
Beginnt Ihr Kind hingegen ein Studium, sieht die Lage anders aus. Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Wahl: Sie können in die studentische Pflichtversicherung der GKV wechseln oder sich davon befreien lassen und in der PKV bleiben. Die privaten Versicherer bieten für Studenten spezielle, sehr günstige Ausbildungstarife an. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn wer sich einmal vom gesetzlichen System befreien lässt, bleibt für die Dauer des gesamten Studiums an die PKV gebunden.
Tipps für die Tarifauswahl: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes stehen und selbst noch überlegen, in die PKV zu wechseln, oder wenn Sie Ihren bestehenden Tarif auf die Familientauglichkeit prüfen möchten, achten Sie auf folgende Punkte:
- Leistung vor Preis: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Ein Tarif, der bei der Kieferorthopädie nur 60 Prozent erstattet, kann Sie später Tausende Euro kosten. Wählen Sie einen Tarif, der mindestens 80 bis 90 Prozent in diesem Bereich abdeckt.
- Vorsorgeuntersuchungen: Achten Sie darauf, dass die U-Untersuchungen (U1 bis U9, J1 etc.) komplett bezahlt werden und nicht auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet werden.
- Selbstbeteiligung bei Kindern: Vermeiden Sie hohe Selbstbeteiligungen für Kinder. Da Kinder häufiger wegen Kleinigkeiten (Erkältungen, Ohrenschmerzen, kleine Verletzungen) zum Arzt müssen, würden Sie bei einer hohen Selbstbeteiligung fast alle Kosten des Jahres selbst tragen. Viele Gesellschaften bieten an, für Kinder eine geringere oder gar keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, selbst wenn die Eltern eine hohe gewählt haben.
- Krankentagegeld: Wenn Ihr Kind krank ist und Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nicht arbeiten können, zahlt die gesetzliche Kasse das sogenannte Kinderkrankengeld. In der PKV gibt es das standardmäßig nicht. Einige wenige Versicherer bieten hierfür spezielle Zusatzbausteine an, prüfen Sie, ob dies für Ihre berufliche Situation relevant ist.
Die richtige Weichenstellung für ein gesundes Leben
Die Entscheidung für die private Krankenversicherung Ihres Kindes ist eine Investition in seine Gesundheit. Schnelle Termine bei Fachärzten, modernste Behandlungsmethoden, die Übernahme von hohen Kieferorthopädie-Kosten und die Unterbringung im Krankenhaus gemeinsam mit den Eltern sind Privilegien, die im Ernstfall Gold wert sind. Durch die Neugeborenennachversicherung haben Sie zudem die einmalige Chance, Ihrem Kind diesen hochwertigen Schutz völlig unabhängig von seinem Gesundheitszustand bei der Geburt zu sichern.
Der Tarif-Dschungel der privaten Krankenversicherung ist jedoch dicht, und die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich oft in den entscheidenden Details. Gerade wenn es um die Absicherung der eigenen Kinder geht, sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Ein falsches Häkchen beim Antrag oder eine verpasste Frist können weitreichende Konsequenzen haben.
Da jede familiäre und berufliche Situation einzigartig ist, lassen sich pauschale Empfehlungen nur schwer aussprechen. Es ist immer ratsam, gemeinsam mit einem Experten auf Ihre individuellen Gegebenheiten zu schauen. Wir laden Sie herzlich ein, eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei uns anzufragen. Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehenden Verträge, besprechen die optimalen Tarife für Ihren Nachwuchs und sorgen dafür, dass Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Zeit mit Ihrem Kind zu genießen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss mein Kind in die PKV, wenn ich privat versichert bin?
Nicht zwingend. Wenn Sie verheiratet sind, hängt es davon ab, ob Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist und wie hoch Ihr Einkommen ist. Verdienen Sie mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen. Sind Sie unverheiratet, kann das Kind meist beitragsfrei über den GKV-versicherten Partner abgesichert werden.
Wann muss ich mein Baby bei der privaten Krankenversicherung anmelden?
Sie haben nach der Geburt exakt zwei Monate Zeit, um die Neugeborenennachversicherung bei Ihrem Versicherer zu beantragen. Wenn Sie diese Frist einhalten, wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung zu den gleichen Bedingungen wie Sie in den Vertrag aufgenommen.
Gibt es in der PKV Kinderkrankengeld, wenn ich wegen meines kranken Kindes nicht arbeiten kann?
Standardmäßig gibt es in der privaten Krankenversicherung kein Kinderkrankengeld, wie man es aus der GKV kennt. Einige wenige Versicherer bieten jedoch spezielle Tarife oder Zusatzbausteine an, die eine Pauschale zahlen, wenn Eltern wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen.
Zahlt die PKV die Zahnspange für mein Kind?
Ja, und das oft deutlich umfangreicher als die gesetzliche Krankenkasse. Während die GKV nur bei schweren Fehlstellungen leistet, übernehmen gute PKV-Tarife auch die Kosten bei leichten Fehlstellungen sowie für moderne, unsichtbare Schienen oder Mini-Brackets. Die genaue Erstattungshöhe (oft 80 bis 100 %) hängt jedoch von Ihrem gewählten Tarif ab.
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