Das Wichtigste in 30 Sekunden
Ein Sabbatjahr kann für Sie viele Vorteile bieten, bringt jedoch auch Herausforderungen für Ihre private Krankenversicherung (PKV) mit sich. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben die PKV-Beiträge einkommensunabhängig und laufen auch während Ihrer Auszeit in voller Höhe weiter. Besonders als Angestellter sollten Sie das Ansparmodell beachten, da ein Gehaltsverzicht Ihr Jahresarbeitsentgelt reduzieren und zur Versicherungspflicht in der GKV führen kann. Informieren Sie sich rechtzeitig über Anpassungsmöglichkeiten, um Ihre Absicherung zu optimieren.
Ein Sabbatjahr planen: Warum die private Krankenversicherung entscheidend ist
Ein Sabbatjahr, oft auch Sabbatical genannt, ist für viele Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte ein großer Traum. Ob für eine Weltreise, zur beruflichen Neuorientierung, für ein intensives Weiterbildungsprojekt oder schlichtweg zur Erholung vor einem drohenden Burnout, eine längere Auszeit bietet unschätzbare Vorteile für Körper und Geist. Doch während Sie gedanklich vielleicht schon am Strand liegen oder Ihr Herzensprojekt planen, läuft die Bürokratie im Hintergrund weiter. Einer der wichtigsten und oft unterschätzten Aspekte bei der Planung einer solchen Auszeit ist Ihre private Krankenversicherung (PKV).
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der sich die Beiträge in der Regel nach dem aktuellen Einkommen richten und bei einem Einkommenswegfall entsprechend sinken, kalkuliert die PKV ihre Beiträge einkommensunabhängig. Das bedeutet: Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft auch dann in voller Höhe weiter, wenn Sie während Ihres Sabbatjahres kein oder nur ein stark reduziertes Einkommen erzielen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um dieses Thema kümmern, kann die PKV während der Auszeit zu einer enormen finanziellen Belastung werden.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie aus der Praxis, welche Auswirkungen ein Sabbatjahr auf Ihre private Krankenversicherung hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Angestellte und Selbstständige gelten und mit welchen Strategien Sie Ihre Absicherung anpassen können, ohne wertvolle Rechte zu verlieren.
Ausgangssituation 1: Das Sabbatjahr für Angestellte mit Gehaltsfortzahlung
Wenn Sie als Angestellter ein Sabbatjahr planen, hängt die Auswirkung auf Ihre PKV maßgeblich von dem Modell ab, das Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Das komfortabelste und am häufigsten genutzte Modell ist das sogenannte Ansparmodell oder Blockmodell. Hierbei arbeiten Sie über einen bestimmten Zeitraum (die Ansparphase) Vollzeit, verzichten aber auf einen Teil Ihres Gehalts, der auf ein Wertguthabenkonto fließt. In der anschließenden Freistellungsphase (dem eigentlichen Sabbatjahr) erhalten Sie dann dieses angesparte Gehalt weiter ausgezahlt.
Die Falle der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Auf den ersten Blick scheint bei diesem Modell für Ihre private Krankenversicherung alles beim Alten zu bleiben. Sie erhalten weiterhin ein Gehalt und Ihr Arbeitgeber zahlt auch weiterhin den üblichen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Doch hier verbirgt sich eine erhebliche rechtliche Falle: Durch den Gehaltsverzicht in der Ansparphase und das reduzierte Gehalt in der Freistellungsphase sinkt Ihr Bruttojahreseinkommen.
Fällt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt durch dieses Modell unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, tritt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das würde bedeuten, dass Sie Ihre PKV verlassen und in die GKV zurückkehren müssten. Für viele langjährig privat Versicherte ist dies jedoch absolut unerwünscht, da sie ihre Altersrückstellungen und den hochwertigen Versicherungsschutz nicht verlieren möchten.
Die Lösung für dieses Problem ist der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Wenn Sie durch die Reduzierung der Arbeitszeit oder des Gehalts im Rahmen eines Sabbatical-Modells versicherungspflichtig werden, können Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht auf Antrag davon befreien lassen. Diese Befreiung ist jedoch unwiderruflich. Sie bleiben dann weiterhin in Ihrer PKV, zahlen Ihre Beiträge wie gewohnt und erhalten den Arbeitgeberzuschuss auf Basis des reduzierten Gehalts.
Wann sollten Sie handeln?
- Sie planen eine berufliche Auszeit und Ihr Einkommen fällt für mehrere Monate komplett weg.
- Sie nutzen als Angestellter ein Ansparmodell und Ihr reduziertes Jahresbrutto sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze.
- Sie nehmen unbezahlten Urlaub und verlieren dadurch den monatlichen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.
- Sie sind selbstständig und die unveränderten PKV-Beiträge belasten während des Sabbatjahres Ihre finanziellen Rücklagen.
- Sie verbringen Ihre Freistellung im außereuropäischen Ausland und Ihr aktueller Tarif bietet keinen weltweiten Versicherungsschutz.
→ Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.
Ausgangssituation 2: Das Sabbatjahr als unbezahlter Urlaub für Angestellte
Nicht jeder Arbeitgeber bietet ein Ansparmodell an. Oftmals wird das Sabbatjahr in Form von unbezahltem Urlaub realisiert. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit, es fließt kein Gehalt. Dies hat drastische Auswirkungen auf Ihre private Krankenversicherung.
Wegfall des Arbeitgeberzuschusses
Sobald Sie keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben, entfällt auch die Pflicht des Arbeitgebers, sich an Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu beteiligen. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Sie müssen ab dem ersten Tag des unbezahlten Urlaubs den vollen PKV-Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu 100 Prozent aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hochwertigen Tarif können das schnell 700 bis 1.000 Euro im Monat sein, die Sie allein aus Ihren Ersparnissen aufbringen müssen.
Das Risiko der Versicherungspflicht nach Rückkehr
Ein weiterer wichtiger Punkt beim unbezahlten Urlaub ist die Dauer. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, werden Sie für diese Zeit als "nicht beschäftigt" im Sinne der Sozialversicherung geführt. Ihre PKV läuft als reine Selbstzahler-Versicherung weiter. Kehren Sie nach dem Sabbatjahr in Ihren Job zurück, wird neu geprüft, ob Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Wenn Sie beispielsweise mitten im Jahr zurückkehren, wird Ihr voraussichtliches Jahresgehalt für dieses Kalenderjahr hochgerechnet. Liegt dieses durch die monatelange Pause unter der Grenze, werden Sie bei Rückkehr GKV-pflichtig. Auch hier müssen Sie sehr genau mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Versicherer planen, um unerwünschte Wechsel zu vermeiden.
Ausgangssituation 3: Das Sabbatjahr für Selbstständige und Freiberufler
Als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie keinen Arbeitgeber, mit dem Sie ein Sabbatjahr verhandeln müssen. Sie sind Ihr eigener Herr und können jederzeit entscheiden, eine Auszeit zu nehmen. Doch diese Freiheit hat ihren Preis: Wenn Sie nicht arbeiten, generieren Sie keine Einnahmen. Ihre Fixkosten, und dazu gehört unweigerlich die private Krankenversicherung, laufen jedoch unvermindert weiter.
Da Selbstständige ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, sind sie es gewohnt, den vollen Beitrag zu zahlen. Das Problem im Sabbatjahr ist schlichtweg die fehlende Liquidität. Sie müssen im Vorfeld ausreichend Kapital ansparen, um nicht nur Ihren Lebensunterhalt und Ihre Reisen, sondern auch die PKV-Beiträge für die Dauer der Auszeit lückenlos decken zu können. Sollte das Geld knapp werden, ist Vorsicht geboten. Die Nichtzahlung von Prämien kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Umstufung in den Notlagentarif, der nur noch akute Schmerzbehandlungen abdeckt. Mehr zu diesem kritischen Thema erfahren Sie in unserem Beitrag: Was passiert bei Nichtzahlung der PKV-Beiträge?.
Kosten senken während der Auszeit: Welche Möglichkeiten gibt es?
Egal ob Sie sich im unbezahlten Urlaub befinden oder als Selbstständiger pausieren, die volle Beitragslast ohne laufendes Einkommen ist schmerzhaft. Daher ist es ratsam, frühzeitig zu prüfen, wie sich die Beitragslast für die Dauer des Sabbatjahres legal und sicher reduzieren lässt.
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Eine sehr effektive Methode, um den monatlichen Beitrag spürbar zu senken, ist die Erhöhung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Wenn Sie für das Sabbatjahr einen höheren Eigenanteil im Krankheitsfall akzeptieren, gewährt Ihnen der Versicherer einen niedrigeren Monatsbeitrag. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie gesund sind und ohnehin nicht planen, während der Auszeit häufig Ärzte aufzusuchen.
Achtung: Die Reduzierung der Selbstbeteiligung nach dem Sabbatjahr ist in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden oder mit Wartezeiten belegt. Der Versicherer möchte ausschließen, dass Sie die Selbstbeteiligung nur dann senken, wenn Sie bereits wissen, dass teure Behandlungen anstehen. Informieren Sie sich vorab genau über die Rückkehrmöglichkeiten in Ihren alten Tarifstatus.
Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) garantiert Ihnen das Recht, jederzeit in gleichartige, aber günstigere Tarife Ihres aktuellen Versicherers zu wechseln, unter vollständiger Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen. Oftmals haben Versicherer neuere Tarife aufgelegt, die ein ähnliches Leistungsniveau bieten, aber aufgrund einer anderen Kalkulation günstiger sind. Ein solcher Wechsel kann die finanzielle Belastung im Sabbatjahr erheblich mildern. Weitere detaillierte Einblicke in dieses Thema finden Sie unter Möglichkeiten zur Beitragsreduktion in der PKV.
Wechsel in den Standard- oder Basistarif
Sollten alle Stricke reißen und die finanziellen Mittel extrem knapp werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in den Standardtarif oder Basistarif der PKV zu wechseln. Diese Tarife bieten Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Beitrag ist gedeckelt. Allerdings ist dieser Schritt oft eine Einbahnstraße: Der Weg zurück in Ihren leistungsstarken Ursprungstarif ist nach dem Sabbatjahr meist nur mit einer umfassenden Gesundheitsprüfung möglich. Dieser Schritt sollte daher nur die absolute Notlösung sein.
Das Sabbatjahr im Ausland: Was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Ein Sabbatjahr wird von den meisten Menschen genutzt, um zu reisen. Die Frage nach dem Geltungsbereich Ihrer privaten Krankenversicherung ist daher von zentraler Bedeutung. Im Gegensatz zur GKV, die außerhalb Europas faktisch keine Leistungen erbringt, ist die PKV deutlich reisefreundlicher gestaltet. Dennoch gibt es wichtige Fristen und Regeln zu beachten.
Sollten Sie jetzt konkret handeln?
- Sie haben den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht noch nicht gestellt, obwohl die strikte Dreimonatsfrist durch Ihr reduziertes Gehalt bereits läuft.
- Sie verzichten bisher darauf, rechtzeitig vor Beginn der Auszeit beitragsreduzierende Maßnahmen wie eine Tarifoptimierung oder eine Anwartschaft verbindlich in die Wege zu leiten.
- Sie nehmen die volle Beitragsbelastung ohne Arbeitgeberzuschuss stillschweigend hin, anstatt Ihre bestehenden PKV-Konditionen jetzt aktiv an Ihr begrenztes Sabbatical-Budget anzupassen.
- Sie schieben die vertragliche Erweiterung Ihres Auslandsversicherungsschutzes auf und riskieren dadurch gravierende finanzielle Deckungslücken bei medizinischen Notfällen fernab der Heimat.
→ Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor weitere finanzielle Nachteile entstehen.
Geltungsbereich innerhalb Europas
Wenn Sie Ihr Sabbatjahr im europäischen Ausland verbringen, haben Sie in aller Regel keine Probleme. Fast alle Tarife der privaten Krankenversicherung bieten innerhalb der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz auf dem Niveau Ihres deutschen Vertrages.
Weltweiter Geltungsbereich und seine Grenzen
Planen Sie hingegen eine Weltreise oder einen längeren Aufenthalt in Asien, Südamerika oder den USA, müssen Sie zwingend in Ihre Versicherungsbedingungen schauen. Die meisten PKV-Tarife bieten einen weltweiten Versicherungsschutz, dieser ist jedoch zeitlich befristet. Standardmäßig gilt dieser Schutz für Aufenthalte von ein bis drei Monaten. Einige Premium-Tarife decken auch sechs Monate ab.
Dauert Ihr außereuropäisches Sabbatjahr länger als diese tariflich vereinbarte Frist, erlischt Ihr Versicherungsschutz für die restliche Zeit der Reise. Um dies zu verhindern, müssen Sie vor Antritt der Reise Kontakt mit Ihrem Versicherer aufnehmen. Oftmals lässt sich der weltweite Schutz gegen einen Beitragszuschlag individuell verlängern.
Die Alternative: Internationale Krankenversicherung und Anwartschaft
Wenn Ihr Versicherer einer Verlängerung nicht zustimmt oder die Prämien für den weltweiten Schutz unverhältnismäßig hoch sind (insbesondere für die USA oder Kanada), gibt es eine strategische Alternative. Sie können für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes eine spezielle Auslandskrankenversicherung oder eine internationale Expat-Versicherung abschließen. Diese sind oft deutlich günstiger und exakt auf die Bedürfnisse von Langzeitreisenden zugeschnitten. Spezielle Informationen für längere Auslandsaufenthalte finden Sie auch unter PKV für Expats in Deutschland: Was Sie wissen sollten.
Doch was passiert in dieser Zeit mit Ihrer deutschen PKV? Sie dürfen diese auf keinen Fall einfach kündigen! Wenn Sie kündigen, verlieren Sie alle gebildeten Altersrückstellungen und müssten sich nach Ihrer Rückkehr komplett neu und zu den dann geltenden (älteren) Eintrittsaltern und mit neuen Gesundheitsprüfungen versichern.
Die Lösung heißt hier: Anwartschaftsversicherung. Mit einer Anwartschaft legen Sie Ihren eigentlichen PKV-Vertrag für die Dauer des Sabbatjahres "auf Eis". Sie zahlen in dieser Zeit nur einen Bruchteil des regulären Beitrags (oft zwischen 5 und 20 Prozent) und sichern sich das Recht, nach Ihrer Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückzukehren.
Man unterscheidet dabei zwei Formen:
- Die kleine Anwartschaft: Sichert Ihnen ausschließlich den Gesundheitszustand. Nach Rückkehr wird Ihr Beitrag jedoch mit Ihrem dann aktuellen (höheren) Lebensalter neu berechnet. Diese Form ist sehr günstig.
- Die große Anwartschaft: Sichert Ihnen nicht nur den Gesundheitszustand, sondern friert auch Ihr ursprüngliches Eintrittsalter ein. Zudem werden Ihre Altersrückstellungen weiter aufgebaut. Sie ist teurer als die kleine Anwartschaft, lohnt sich aber bei längeren Auszeiten und wenn Sie bereits lange in der PKV versichert sind.
Ausführliche Details zu diesem wichtigen Instrument lesen Sie im Beitrag Anwartschaftsversicherung in der PKV.
Checkliste: So bereiten Sie Ihre PKV auf das Sabbatjahr vor
Damit Sie Ihre Auszeit unbeschwert genießen können, sollten Sie die Klärung Ihrer Krankenversicherung nicht auf die lange Bank schieben. Nutzen Sie diese Checkliste, um Schritt für Schritt vorzugehen:
- Mindestens 6 Monate vorher: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welches Sabbatical-Modell genutzt wird (Ansparmodell vs. unbezahlter Urlaub).
- Gehaltsprüfung: Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen für das Jahr des Sabbaticals und das Jahr der Rückkehr. Prüfen Sie, ob Sie unter die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (bzw. Versicherungspflichtgrenze) fallen.
- Finanzplanung: Legen Sie ein Budget für die PKV-Beiträge an. Denken Sie daran, dass der Arbeitgeberzuschuss bei unbezahltem Urlaub wegfällt.
- Reisepläne prüfen: Wohin geht die Reise und wie lange? Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer PKV bezüglich des weltweiten Geltungsbereichs.
- Optimierungsmöglichkeiten ausloten: Sprechen Sie mit Ihrem Berater über eine temporäre Erhöhung der Selbstbeteiligung oder einen internen Tarifwechsel.
- Anwartschaft prüfen: Wenn Sie sich für eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung entscheiden, beantragen Sie rechtzeitig die Umstellung Ihrer PKV in eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung.
- Befreiungsantrag stellen: Falls Sie durch ein Blockmodell GKV-pflichtig werden, stellen Sie innerhalb der Drei-Monats-Frist den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum entspannten Sabbatjahr
Ein Sabbatjahr ist eine fantastische Möglichkeit, das Leben aus einer neuen Perspektive zu betrachten und neue Energie zu tanken. Die private Krankenversicherung sollte dabei kein Hindernis sein, sondern ein verlässlicher Partner, der Sie auch in dieser außergewöhnlichen Lebensphase schützt. Die größte Gefahr besteht darin, das Thema zu ignorieren. Wer unvorbereitet in unbezahlten Urlaub geht oder die tariflichen Fristen für den Auslandsschutz überschreitet, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern im schlimmsten Fall den Verlust seines Versicherungsschutzes oder die ungewollte Rückkehr in die GKV.
Durch rechtzeitige Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Versicherer lassen sich für nahezu jedes Szenario praktikable und finanzierbare Lösungen finden. Ob durch Tarifoptimierung, den geschickten Einsatz einer Anwartschaft oder die Kombination mit einer Auslandskrankenversicherung, Ihre PKV lässt sich flexibel an Ihre Lebensplanung anpassen.
Die Planung eines Sabbatjahres wirft viele individuelle Fragen auf, insbesondere wenn es um die Absicherung Ihrer Gesundheit und den Erhalt Ihrer wertvollen PKV-Rechte geht. Jeder Vertrag, jedes Arbeitsmodell und jede Reiseplanung ist einzigartig. Um rechtliche Stolperfallen oder unnötige Kosten zu vermeiden, ist eine professionelle Expertise unerlässlich. Wir laden Sie herzlich ein, eine kostenfreie und unverbindliche Beratung bei uns anzufragen. Gemeinsam analysieren wir Ihren aktuellen Tarif, prüfen Ihre Möglichkeiten für die Auszeit und stellen sicher, dass Sie Ihr Sabbatjahr mit einem sicheren Gefühl und der optimalen Absicherung in vollen Zügen genießen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine PKV im Sabbatjahr weiterzahlen?
Ja. Die private Krankenversicherung ist einkommensunabhängig. Auch wenn Sie während des Sabbatjahres kein Einkommen erzielen, laufen die regulären monatlichen Beiträge in voller Höhe weiter. Sie müssen diese Kosten in Ihre Budgetplanung für die Auszeit einrechnen.
Zahlt der Arbeitgeber im Sabbatjahr einen Zuschuss zur PKV?
Das hängt vom Modell ab. Nutzen Sie ein Ansparmodell (Blockmodell), bei dem Sie ein reduziertes Gehalt weiterbeziehen, zahlt der Arbeitgeber auch weiterhin den prozentualen Zuschuss auf Basis dieses Gehalts. Nehmen Sie hingegen unbezahlten Urlaub, ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeberzuschuss entfällt komplett. Sie müssen dann 100 Prozent des Beitrags selbst tragen.
Was passiert, wenn ich mein Sabbatjahr im außereuropäischen Ausland verbringe?
Innerhalb Europas gilt Ihre PKV meist unbegrenzt. Weltweit ist der Schutz bei den meisten Tarifen jedoch auf ein bis drei Monate (teilweise bis zu sechs Monate) begrenzt. Bleiben Sie länger, erlischt der Schutz. Sie müssen dann entweder eine Verlängerung beim Versicherer beantragen oder eine separate Auslandskrankenversicherung abschließen und die deutsche PKV in eine Anwartschaft umwandeln.
Kann ich während des Sabbatjahres in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln?
Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt. Dies kann passieren, wenn Ihr Gehalt durch ein Arbeitszeitmodell unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder wenn Sie nach unbezahltem Urlaub mit einem hochgerechneten Gehalt unter dieser Grenze zurückkehren. Ist das Sabbatjahr jedoch ein reiner unbezahlter Urlaub ohne Jobwechsel oder Statusänderung, bleiben Sie in der Regel in der PKV.
Lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung für das Sabbatjahr?
Eine Anwartschaft lohnt sich immer dann, wenn Sie Ihren regulären PKV-Vertrag vorübergehend pausieren möchten, beispielsweise weil Sie eine günstigere Auslandskrankenversicherung für eine Weltreise nutzen. Die Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, nach der Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung und (bei der großen Anwartschaft) zu den alten Alterskonditionen in Ihren Tarif zurückzukehren.
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